Unsere Kanzlei berät seit über 10 Jahren Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich und kennt daher die Interessen und Ängste der Beteiligten, die Zuweiserstrukturen ermöglichen oder manchmal leider auch verhindern.
Der Schaffung und Erhaltung fester Zuweiserstrukturen kommt im Rahmen des Marketings eine besondere Bedeutung zu.
Der Erfolg einer Klinik oder einer Praxis entsteht nämlich oftmals nicht nur durch eine ausgeprägte Patientenorientierung, sondern durch eine strategische Lenkung der Patientenströme.
Zuweisermarketing ist von erheblicher Bedeutung in der stationären und der ambulanten Versorgung. Ganz besonders aber auch zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erarbeitung eines strategischen und rechtssicheren Konzeptes für Ihr Zuweisermarketing.
Wenn Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, rufen Sie uns an. Bundesweit unter